Erstellen von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen
Als Ihr Steuerberater in Bayreuth gehört das Erstellen von Steuererklärungen natürlich zu unseren Kernaufgaben. Auch den Jahresabschluss übernehmen wir gerne für Sie, egal ob es sich bei Ihrem Unternehmen um eine Kapitalgesellschaft wie eine AG oder GmbH handelt oder um einen Personengesellschaft wie eine KG, eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) oder eine OHG – und auch für Einzelunternehmer und Freiberufler werden wir natürlich gerne aktiv. Unsere Dienstleistungen:
- Handels- und Steuerbilanzen inklusive Anhang
- Bilanzberichterstellung
- Einnahmen- Überschuß-Rechnungen
- betriebliche Steuererklärungen
- Veröffentlichung & Hinterlegung im Unternehmensregister
Bilanzerstellung und Bilanzberichte
Gerne erstellen wir für Sie die jährliche Bilanz. Leider gelten dafür in Deutschland nach dem Handelsgesetzbuch andere Regeln als im Steuergesetz. Bis zum Inkrafttreten des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (BilMoG) im Jahr 2009 konnten Steuer- und Handelsbilanz übereinstimmen, sie mussten es aber nicht. Schließlich haben beide unterschiedliche Aufgaben. Die Handelsbilanz soll vor allem ein realistisches Bild vom Vermögen und den Verbindlichkeiten des Unternehmens zeichnen, wobei weiterhin das Vorsichtsprinzip gilt. Die Steuerbilanz ist dagegen auch ein Instrument der betrieblichen Steuerpolitik. Viele Unternehmen haben deshalb schon immer zwei Bilanzen erstellt, seit 2009 ist das sogar fast immer Pflicht. Kein Problem für uns, wir erstellen für Sie sowohl eine Handels- als auch eine Steuerbilanz einschließlich des jeweiligen Anhangs.
Betriebliche Steuererklärung und Einnahmen-Überschuss-Rechnung
Als Steuerberater gehört das Erstellen Ihrer Steuererklärung natürlich zu unsere Kernaufgaben. Dabei gilt, dass wir Sie so stark über unsere Arbeit informieren wie nötig und Ihnen so viel Arbeit abnehmen wie möglich. Zur Steuererklärung gehört im Regelfall auch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Sie muss auch von jedem Selbständigen erstellt werden, wenn die Betriebseinnahmen im Vorjahr über 17.500 Euro lagen. Außer zu steuerlichen Zwecken dient eine transparente Einnahmen-Überschuss-Rechnung aber auch betriebswirtschaftlichen Zwecken, weil sie einen Überblick über Einnahmen und Ausgaben des Unternehmens bietet.
Veröffentlichungen durch den Steuerberater
Verschiedene Angaben müssen im Unternehmensregister veröffentlicht und transparent gemacht werden. Zerbrechen Sie sich darüber nicht länger den Kopf, sondern beauftragen Sie uns als Ihre Steuerberater mit den Veröffentlichungen im Unternehmensregister.
Steuerberater Bayreuth für Privatpersonen
Auch für Privatpersonen lohnt sich eine professionelle Steuerberatung. Man muss kein Millionär sein, damit die Steuerrückzahlung die Kosten für eine professionelle Steuerberatung mehr als ausgleicht, verschenken Sie kein Geld. Unsere Dienstleistungen als Ihr Steuerberater in Bayreuth sind im Einzelnen:
- Einkommensteuererklärungen
- Nichtveranlagungs-Bescheinigungen
- Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
- Umsatzsteuererklärung
Einkommensteuererklärung
Noch immer herrscht bei vielen Arbeitnehmern die Meinung vor, man benötige keine Einkommensteuererklärung, schließlich führe der Arbeitgeber ja einen Lohnsteuerjahresausgleich durch. Tatsächlich sind Betriebe mit mindestens zehn Mitarbeitern zu dieser Dienstleistung verpflichtet. Doch es gibt zahlreiche Ausnahmen in denen es dem Arbeitgeber sogar verboten ist einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen, beispielsweise wenn sich innerhalb des Jahres der Zusatzbeitrag der Krankenkasse geändert hat. Außerdem werden dabei längst nicht alle Sparmöglichkeiten ausgeschöpft – und davon gibt es ziemlich viele. Verschenken Sie also kein Geld an den Staat, sondern lassen Sie sich von Peter Gemeinhardt Steuerberater Bayreuth fundiert beraten.
Nichtveranlagungs- bescheinigung
Vor allem Ruheständler aber auch Studenten oder normale Erwerbstätige können in die Situation kommen, dass ihr zu versteuerndes Einkommen so niedrig ist, dass sie keine Einkommensteuer zahlen müssen, ihre Kapitalerträge aber so hoch sind, dass sie den Sparerpauschbetrag überschreiten. In diesem Fall wird auf die Kapitaleinkünfte, zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne, nicht der sonst übliche Kapitalertragssteuersatz von 25 Prozent plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer angewandt. Stattdessen bleiben die Einkünfte steuerfrei, solange die Gesamteinnahmen unter dem Grundfreibetrag bleiben. Zu viel gezahlte Steuern lassen sich später zurückfordern, doch wer ganz oder zum großen Teil von den Kapitalerträgen lebt, beispielsweise ehemalige Selbständige ohne gesetzliche Rente, der will auf sein Geld nicht so lange warten. In diesem Fall lässt sich bei der Bank eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen. Das Geldinstitut muss dann keine Abgeltungssteuer abführen. Wenn der persönliche Steuersatz unter 25 Prozent liegt, wird dieser niedrigere Satz übrigens auch auf die den Sparerpauschbetrag übersteigende Kapitalerträge angewandt. In diesem Fall kann zwar keine Nichtveranlagungsbescheinigung erstellt werden, die zu viel gezahlten Steuern lassen sich aber im Rahmen der Einkommensteuererklärung zurückfordern.
Schenkung- und Erbschaftsteuern
Peter Gemeinhardt Steuerberater Bayreuth kann Ihnen bei den Schenkungs- und Erbschaftssteuern gleich doppelt helfen. Einmal wenn Sie erben, durch Hilfe bei der Erbschafts- oder Schenkungssteuererklärung. So vermeiden Sie zu hohe Steuerzahlungen. Aber auch als künftiger Erblasser beraten wir Sie wie sich durch frühzeitige Planung Steuern für Ihre Erben vermeiden oder zumindest reduzieren lassen.
Umsatzsteuererklärung
Auch Privatpersonen können umsatzsteuerpflichtig werden, nämlich dann, wenn sie beispielsweise gewerblich vermieten und der Vorjahresumsatz über 17.500 Euro lag oder der Umsatz im laufenden Jahr über 50.000 Euro liegen wird. Wir übernehmen die Umsatzsteuererklärung für Sie und geben Ihnen so mehr Zeit für Ihr eigentliches Geschäft. Sollten Sie noch keine Umsatzsteuer zahlen beraten wir Sie auch gerne, ob sich die Steuerbefreiung im Rahmen der sogenannten Kleinunternehmerregelung für Sie lohnt oder ob es besser für Sie ist, freiwillig Umsatzsteuer zu zahlen. Dann können Sie nämlich auch die von Ihnen für betriebliche Ausgaben gezahlte Mehrwertsteuer geltend machen und laufen nicht Gefahr, plötzlich für das gesamte Jahr Umsatzsteuern nachzahlen zu müssen, weil sie Umsätze von mehr als 50.000 Euro erzielt haben.
Steuerberatung und sonstige Leistungen
Wir als Ihr Steuerberater in Bayreuth kümmern uns um Ihre Steuern nicht erst, wenn es darum geht, die Steuererklärung zu erstellen und abzugeben, sondern schon im Vorfeld. Zu unseren vielfältigen Leistungen gehören:
- Steuergestaltung und -planung
- Begleitung und Durchführung von Rechtsbehelfsverfahren und Vertretung vor Finanzgerichten
- Mitwirkung und Begleitung bei Betriebsprüfungen
- laufende betriebswirtschaftliche Beratung
- Finanzierungsberatung beispielsweise für Immobilien
- Vermögensplanung
- Vermögensübertragung
- Erb- und Nachfolgeberatung
Steuerplanung und -beratung
Schon bei vielen Investitionsentscheidungen können steuerliche Überlegungen eine Rolle spielen. Wir machen uns frühzeitig um die Planung und Gestaltung ihrer Steuer Gedanken. Natürlich beraten wir Sie beim Erstellen Ihrer Steuererklärungen und auch später, beispielsweise wenn im Rahmen von Betriebsprüfungen steuerliche Fragen noch einmal zu erörtern sind. Im Rahmen von Rechtsbehelfsverfahren oder bei Prozessen vor einem Finanzgericht stehen wir Ihnen ebenfalls zur Seite, egal ob Sie bereits zu unseren Mandaten zählten, als die dort behandelten Entscheidungen getroffen wurden, oder nicht.
Betriebswirtschaftliche Beratung und Finanzierungsberatung
Aber nicht nur bei steuerlichen Fragen können wir Ihnen als Ihr Steuerberater in Bayreuth helfen, sondern auch bei betriebswirtschaftlichen Themen. Dabei kann es sich um eine laufende betriebswirtschaftliche Beratung handeln oder auch um punktuelle Hilfe, beispielsweise bei der Finanzierung einer größeren Investition. Auch Privatleute beraten wir bei der Finanzierung, etwa wenn es um den Erwerb einer Immobilie geht, egal ob es sich um ein selbstgenutztes Haus handelt oder es als Kapitalanlage gekauft wurde. Auch bei der Vermögensplanung stehen wir Ihnen gerne und unabhängig von Verkaufsinteressen zur Seite.
Vermögensübertrag, Nachfolge und Erbschaften
Die Übergabe eines Unternehmens will rechtzeitig geplant sein. So lassen sich nicht nur Steuern sparen, sondern der Wechsel kann frühzeitig moderiert und vorbereitet werden. Aber auch bei privaten Erbschaften kann eine frühe Planung helfen Steuern zu vermeiden. Deshalb bieten wir Ihnen eine professionelle Erb- und Nachfolgeberatung. Außerdem unterstützen wir Sie bei der Übertragung Ihres Vermögens, egal ob Sie es an die nächste Generation weitergeben oder damit eine Stiftung aufbauen wollen. Es gibt viele Gründe, uns bei finanziellen, steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragen zu Rate zu ziehen.
Steuerberater aus Leidenschaft
Wir erledigen Ihre Angelegenheiten mit hoher Sorgfalt und Sachverstand
KONTAKTFinanzbuchhaltung
Damit Sie sich ganz auf ihr Kerngeschäft konzentrieren können und Ihre Buchhaltung trotzdem den steuer- und wirtschaftsrechtlichen Vorgaben entspricht, bieten wir für Sie folgende Dienstleistungen an:
- laufende Buchführung, inklusive Anlagenbuchhaltung
- Übernahme des Mahnwesen
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Erstellen von betriebswirtschaftlichen Auswertungen
- Offene-Posten-Liste
- Controlling
- Kostenrechnung
- Übernahme und Verarbeitung von Daten aus Fremdprogrammen
Dabei ist es unser Ziel, dass mit der Buchhaltung nicht nur rechtliche Vorgaben erfüllt werden, sondern sie Ihnen auch bei Ihren betriebswirtschaftlichen Entscheidungen hilft. Gerne arbeiten wir als Ihr Steuerberater in Bayreuth auch vor Ort bei Ihnen von Ihrem Büro aus. Die Finanzbuchhaltung gehört für viele Selbständige zu den ungeliebten Tätigkeiten. Und „so nebenher“ lässt sich diese Arbeit bei einem erfolgreichen Unternehmen auch nicht machen. Dafür sind die wirtschafts- und steuerrechtlichen Anforderungen zu hoch. Zumal eine gute Finanzbuchhaltung nicht nur wegen der staatlichen Vorgaben wichtig ist, sondern auch um die Finanzen eines Unternehmens im Blick zu haben. Denn nur wer die wichtigsten betriebswirtschaftlichen Daten kennt, kann auch fundierte Entscheidungen fällen, beispielsweise über neue Investitionen, Neueinstellungen oder das Erschließen neuer Geschäftsfelder.
Controlling als Ergänzung zur klassischen Buchführung
Neben der klassischen Buchführung einschließlich Anlagenbuchhaltung kann ein professionelles Controlling wichtige Fakten liefern. Gerne beraten wir Sie als Ihr Steuerberater in Bayreuth, wie Sie Ihr Unternehmen mit Hilfe moderner Controlling-Instrumente besser steuern können, bauen mit Ihnen ein Controlling System auf und führen es für Sie durch. Mit übersichtlichen Soll-/Ist-Vergleichen geben wir Ihnen ein Gefühl dafür, ob Sie ihre Ziele erreichen und wo nachgesteuert werden muss. Auch eine realistische Kostenrechnung und betriebswirtschaftliche Auswertungen übernehmen wir gerne für Sie. Damit das von Ihnen verdiente Geld auch wirklich bezahlt wird, bieten wir Ihnen die Übernahme Ihres Mahnwesens an. Dabei steht für uns das Ziel im Mittelpunkt, dass Sie ihr Geld erhalten, die Beziehung zum Kunden aber trotzdem durch das Mahnverfahren nicht zerstört wird.
Wir sind Ihr Steuerberater im Raum Bayreuth
Unverzichtbar für jedes Unternehmen ist das Thema Steuern. Als Ihr Steuerberater in Bayreuth erledigen wir für Sie die Umsatzsteuervoranmeldung und die zusammenfassende Meldung (ZM) an das Bundeszentralamt für Steuern. Hatten sie bisher einen anderen Steuerberater oder elektronische Systeme, dann kümmern wir uns auch gerne um die Übernahme und Verarbeitung der Daten in ein neues, effizienteres EDV-System.Lohn- und Gehaltsbuchhaltung
Die Lohn- und Gehaltsbuchhaltung gehört bei vielen Unternehmen zu den Routinetätigkeiten, die nicht im Fokus der Aufmerksamkeit stehen. Zu Unrecht wie jeder weiß, der seinen Mitarbeitern einmal ihr Gehalt eine Woche zu spät überwiesen hat. Auch die unzähligen Gesetze und Verordnungen sind eine Herausforderung, die nicht unterschätzt werden sollten. Unsere Dienstleistungen für Sie als Ihr Steuerberater in Bayreuth:
- Lohn- und Gehaltsabrechnungen inklusive aller Meldungen
- Begleitung bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Bescheinigungswesen
Monatliche Lohn- und Gehaltsabrechnung
Einmal im Monat ist Zahltag, dann werden die Entgelte der Mitarbeiter überwiesen. Meist liegt dieser Termin am Ende des Monats, in einigen Branchen auch in der Mitte. Die Auszahlung ist heute weitgehend standardisiert, seit es kaum noch Barauszahlungen gibt und auch der sprichwörtliche Gehaltsscheck die große Ausnahme ist. Doch die Tücke liegt wie so oft im Detail. Sozialversicherungsmeldungen müssen verschickt und Bescheinigungen ausgestellt werden. Hinzu kommen Sonderzahlungen, seien es Boni, Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Umgekehrt können auch Kürzungen auftreten, beispielsweise wegen langer Krankheit oder unbezahltem Urlaub. Wir als ihr Steuerberater in Bayreuth sorgen dafür, dass Sie von diesen Routineaufgaben möglichst unbelastet bleiben und sich ganz auf die Führung ihres Unternehmens konzentrieren können.
Der Vorteil der Fremdvergabe an Ihren Steuerberater
Nur wenige Firmen leisten sich eine eigene Vollzeitkraft für die Lohnbuchhaltung und –abrechnung. Teilweise wird diese Aufgabe von anderen Mitarbeitern erledigt oder es werden Minijobber mit der Aufgabe betraut. Die Vergabe an Ihren Steuerberater hat aber einige Vorteile:
- Größere Professionalität
- Kalkulierbare Kosten
- Flexibilität
Als Steuerberater kennen wir uns natürlich aus im Steuer- und Wirtschaftsrecht. Außerdem verfolgen wir stets alle gesetzlichen Änderungen, so dass wir auf dem neuesten Stand sind. Ein Mitarbeiter, der die Lohnabrechnung nur nebenher macht, kann das nicht leisten, auch ein Minijobber meist nicht. Sie zahlen bei uns nur für die Dienstleistung und nicht für Anwesenheit. Auch Zusatzkosten für einen Arbeitsplatz entstehen nicht.
Wir helfen bei Prüfungen
Besonders wichtig wird unsere Expertise als Steuerberater, wenn eine Lohnsteuer- oder Sozialversicherungsprüfung ansteht. Wenn wir Ihre Lohnbuchhaltung übernommen haben können Sie nicht nur sicher sein, dass sie mit der größten Sorgfalt geführt wurde, sondern wir können sie auch optimal vertreten, da keine Abstimmung zwischen dem Steuerberater und dem zuständigen Mitarbeiter nötig ist. Das ist effizient.
Hilfe beim Lohnsteuerjahresausgleich
Firmen mit mindestens zehn Mitarbeitern sind verpflichtet, einen Lohnsteuerjahresausgleich durchzuführen, kleinere Unternehmen bieten das oft als Dienstleistung für ihre Angestellten. Doch in vielen Fällen darf der Arbeitgeber gar keinen Lohnsteuerjahresausgleich durchführen, seit 1.1. 2015 beispielsweise, wenn sich im Ausgleichsjahr der Zusatzbeitrag für die Krankenkasse geändert hat. Hier bringen wir von Peter Gemeinhardt Steuerberater Bayreuth das nötige Wissen mit.
Schon gewusst: Der Unterschied zwischen Lohn und Gehalt
Die Begriffe Lohn und Gehalt werden heute fast synonym verwendet. Ursprünglich meinte Lohn vor allem das Entgelt der Arbeiter, das wöchentlich gezahlt wurde, Gehalt dagegen das monatlich gezahlte Entgelt der Angestellten. Heute gibt es diesen Unterschied in kaum einem Tarifvertrag mehr, auch Arbeiter bekommen monatlich ihr Geld und die Unterschiede in der Sozialversicherung wurden aufgehoben, beispielsweise die Trennung der Rentenversicherung in die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte und die für Arbeiter zuständigen Landesversicherungsanstalten. Üblicherweise spricht man auch von Lohn, wenn dessen Höhe vom Arbeitsergebnis abhängt, beispielsweise beim Akkordlohn. Doch auch dieser Unterschied ist durchlässig geworden, seit zusätzlich zum Gehalt oft Boni gezahlt werden.
Existenzgründungsberatung
Beim Start in die Selbständigkeit ist es wie beim 100-Meter-Lauf: Wer schlecht startet, der kann den Rückstand nur mit Mühe wieder aufholen. Deshalb unterstützt Steuerberater Peter Gemeinhardt Sie von Beginn an mit folgenden Dienstleistungen:
- Begleitung bei der Existenzgründung
- Rechtformwahl
- Investitions- und Finanzplanung
- Erstellen von Umsatz- und Ertragsvorschauen
- Branchenvergleiche
- Darlehensanfragen und Bankgespräche